AGB

I. Geltungsbereich

  1. Für unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie für Zahlungen an uns gelten ausschließlich nachstehende Lieferer- und Zahlungsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Bestellung vorbehaltlos ausführen.
  2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Besteller und der der Firma Petro Tech GmbH zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Der Vertrag mit der Firma Petro Tech GmbH kommt erst durch die schriftliche Annahmeerklärung (Übersendung einer Auftragsbestätigung) oder faktische Auslieferung der bestellten Ware durch uns zustande.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preise gelten freibleibend bis zum Tage der Lieferung. Die Berechnung erfolgt zu den an diesem Tag geltenden Preisen und Rabatten. Für Lager und sonstige Waren, eine Sonderanfertigung voraussetzen, behalten wir uns eine angemessene Mehr- oder Minderlieferung vor. Die Verpackungs- und Lieferkosten (inkl. Fracht- und Mautgebühren) werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
  2. Zahlungsbedingungen nach Vereinbarung laut der Auftragsbestätigung. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, per Kassa netto nach Ausstellung der Rechnung zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden ohne besondere Mahnung ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes für unternehmensbezogene Geschäfte berechnet. Als Verzugsschaden können ohne Nachweis die üblichen Kreditspesen der Banken für ungedeckten Kredit, mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet werden. Die Preise beruhen auf der Grundlage der Tariflöhne und sonstigen Kosten, die am Tag des Angebotes bekannt sind. Erhöhen sich die Preise später bis zur Ablieferung, so kann der Lieferant den Preis entsprechend der Änderung der Kostengrundlage berichtigen. Der Lieferant kann abweichend von der Auftragsbestätigung Vorauszahlungen oder Sicherstellung verlangen, wenn nach der Auftragsbestätigung ungünstige Nachrichten oder Auskünfte über die Kreditwürdigkeit des Bestellers eintreffen. Der Besteller haftet für eine evtl. Geldentwertung in der Zeit zwischen Rechnungsstellung und Zahlungserfüllung. Das gilt auch bei Hingabe von Wechseln. Die Annahme von Wechseln oder Schecks gilt noch nicht als Zahlung, sondern erst deren Bareinlösung. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers, falls nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird. Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen ohne Vollmacht des Lieferers nicht berechtigt.

 

IV. Liefer- und Leistungszeit

  1. Lieferzeiten sind ungefähre Angaben und sin auch von unserem Zulieferanten abhängige.
  2. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

 

V. Gefahrübergang – Versand/Verpackung

  1. Verpackung, mit Ausnahme von Kisten, wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten bleiben unser Eigentum. Für ihre Abnutzung wird ein angemessener Betrag berechnet und zur Sicherung der Rückgabe ein weiterer Betrag als Pfandgeld in Rechnung gestellt. der bei freier Rücksendung der Kisten in wiederverwendungsfähigem Zustande zurückvergütet wird.
  2. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, Eilgut-, Expressgutmehrkosten und Portogebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Die Wahl der Versandart bleibt dem Lieferwerk überlassen.

VI. Sachmängel / Gewährleistung / Ersatzlieferungen

    1. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf               Vertragsauflösung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer    Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
    2. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
    3. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.
    4. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
    5. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 6 Monaten ab Lieferung/Leistung.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur restlosen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an sämtliche von uns gelieferten Waren vor, wobei alle auf Grund angenommener Aufträge erfolgten Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft gelten. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum für unsere Saldoforderung. Werden unsere Waren von dem Abnehmer mit andren Gegenstände zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass der Abnehmer uns anteilsmäßig das Miteigentum überträgt und die Sache für uns mit in Verwahrung behält. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab.
  2. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 25 v.H. übersteigt.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
  4. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

VIII. Datenschutz

  1. Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, die unter peto-tech.at/datenschutz oder über die Geschäftsanschrift der Die Firma Petro Tech GmbH, Bäckermühlweg 80, 4050 Traun, +43 660 76 30 630 abgerufen werden kann.
  1. Die Firma Petro Tech GmbH, ist zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers wie Vorname(n), Familienname, Firma, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Staatsbürgerschaft, Beruf/Branche, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse im Rahmen der Grenzen des Datenschutz- bzw. Telekommunikationsgesetzes u.a. zum Zwecke der Vertragserfüllung, Kundendatenpflege, Direktwerbung, Durchsetzung eigener Ansprüche, Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Auskunftspflichten und zur Abwicklung von Bestellungen zu verarbeiten, insbesondere während aufrechter Vertragsdauer zu speichern und zu übermitteln. Die Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung erfolgt ausschließlich auf Basis der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Firma Petro Tech, Darko Petrovic, welche im Internet unter petro-tech.at abrufbar ist oder über die Geschäftsanschrift der Die Firma Petro Tech GmbH, Bäckermühlweg 80, 4050 Traun, +43 660 76 30 630 angefordert werden kann. Der Käufer erklärt mit Abgabe der ersten und jeder weiteren Bestellung seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung, Verarbeitung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten durch die Firma Petro Tech. Eine vom Käufer abgegebene Zustimmungserklärung kann jederzeit über die vorstehenden Kontaktmöglichkeiten widerrufen werden, wobei diesfalls aber keine weiteren Bestellungen mehr entgegengenommen bzw. bearbeitet werden können (Vertragsbeendigung).

IX. Haftung

  1. Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 6 Monaten nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

  1. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Besteller ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist Bäckermühlweg 80, 4050 Traun. Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Linz.